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“Digital Citizen” oder “User ohne Rechte”?

Anonymität und Personendatenschutz sind zunehmend Werte, die verschwinden. Wenn Google-Chef Eric Schmidt im Dezember auf Nachfrage zu Protokoll gibt: “Wenn Sie etwas tun, was niemand wissen sollte, sollten Sie es lieber gleich bleiben lassen”. Schmidt verweist dabei auf die umfassenden Userdatenverfolgung seines Unternehmens ebenso wie auf die US-Gesetze, die dazu verpflichten Informationen über Suchanfragen eine Zeitlang zu speichern. Den Trend der Auflösung von Privatheit begründet Marc Zuckerberg von Facebook mit “verändertem Userverhalten”. Würde er heute nochmals Facebook bauen, wäre dieses wohl noch offener und weniger auf Privatsphäre ausgelegt als das gegenständliche. Die Nutzer hätten sich daran gewöhnt mehr Informationen zu veröffentlichen und diese mit einem größeren Nutzerkreis zu teilen. Es scheint so, als würden die derart schnell an ein neues Kulturverhalten gewöhnten User erst nach-und-nach daraufkommen, dass sie ihre eigene Privatheit für immer verloren haben.

Es sind jedoch auch die gleichen Webumgebungen, die eine Renaissance des Politischen ermöglichen. So sind die Sozialen Netzwerke längst kampagnenfähig geworden; und die Bürger- und Demonstrationsbewegungen der 80er und 90er Jahre des vorigen Jahrhunderst finden scheinbar ihre Transformation in Facebookseiten, OnlinePetitionen, Flashmobs und Wikisites. Der in den Sozialen Netzen hervortretende Protagonist, artikuliert sich nicht mehr länger als anonymer User, sondern tritt mit seiner Onlineidentität für Meinungen und Forderungen ein.

Walter Peissl

Walter Peissl ist stv. Direktor des Instituts für Technikfolgenabschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Er absolvierte sein Studium der Betriebswirtschaftslehre und Soziologie an der Universität Graz. Dort dissertierte er zur Soziologie der Angestellten. Beschäftigung mit konsumentenpolitischen Fragen im Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz und im Verein für Konsumenteninformation; seit 1988 am ITA. Er ist u.A. Herausgeber der Publikationen ” Technikfolgenabschätzung in der österreichischen Praxis” (Nentwich, M. und Peissl, W., 2005,  Verlag der der ÖAW) sowie “Privacy: Ein Grundrecht mit Ablaufdatum? Interdisziplinäre Beiträge zur Grundrechtsdebatte” (Peissl, W., 2003,  Wien: Verlag der ÖAW)

Christof Tschohl

Christoph Tschohl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM). In seinem Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (Universität Wien) befasst er sich besonders Datenschutzrecht. In seinem Magisterstudium – ebenfalls an der Universität Wien – waren Europarecht, Grund- und Menschenrechte in seinem Fokus. Die davor absolvierte Höhere Technische Lehranstalt für Elektronik und Nachrichtentechnik (HTL Rankweil) war technische Grundlage für die Bearbeitung von rechtlichen Zusammenhängen in Nachrichtentechnik und Digitaler Kommunikation. Mit dem Thema des Webinars setzt er sich unter Anderem in “Recht auf persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit” (in: Handbuch Menschenrechte, Hrsg: G. Heißl, Facultas Universitätsverlag, Wien 2008) detailiert auseinander.

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